Honorar & Erstattung
Viele Menschen suchen derzeit vergeblich nach einem Therapieplatz bei approbierten Psychotherapeut:innen, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Eine gute Alternative kann die Behandlung bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie sein. Diese Leistungen werden zwar nicht von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet, sondern privat in Rechnung gestellt, bieten aber die Chance, schneller psychotherapeutische Unterstützung zu erhalten.
Wer über eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügt, kann die Kosten für heilpraktische Psychotherapie in vielen Tarifen zu einem großen Teil erstattet bekommen.
Mein Honorar
Einzelsitzung (50 Min.): 99 €
Paarsitzung (50 Min.): 129 €
Paarsitzung (110 Min.): 279 €
Informationen zu den Preisen für meine Angebote zu sexueller Achtsamkeit finden Sie hier.
Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen
Unter Berücksichtigung der Versicherungsbeiträge kann eine Ersparnis von bis zu ca. 50 % oder mehr entstehen – abhängig vom Tarif, der Nutzung und der Höhe der Behandlungskosten.
Abrechnung muss nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erfolgen.
Je nach Tarif werden ca. 70–80 % der Kosten erstattet, mit einer jährlichen Höchstgrenze (z. B. 500–1.200 €).
Den verbleibenden Eigenanteil tragen Sie selbst.
Folgende Hinweise sind zu beachten:
In vielen Tarifen gilt eine Wartezeit von 3 Monaten.
Beim Abschluss werden üblicherweise Gesundheitsfragen gestellt. Eine Aufnahme ist meist nur möglich, wenn bisher keine Psychotherapie erfolgt ist.
Bitte prüfen Sie die individuellen Versicherungsbedingungen.
Sie erhalten von mir eine gebüH-konforme Rechnung, die in vielen Zusatzversicherungen als Erstattungsgrundlage dient.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung
Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.