Honorar¹ & Erstattung
Ich arbeite als Psychotherapeutin nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG) und rechne meine Leistungen privat ab. Sie können eine GebüH-konforme Rechnung anfragen. Wer über eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung verfügt, kann so – abhängig vom Tarif – eine teilweise Erstattung der Kosten erhalten. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich.
Paartherapie & Sexualtherapie für Paare
Einzelsitzung (90 Minuten):
230 € (Co-Therapie mit 2 Therapeuten: 345 €)
Therapiepakete Paartherapie
6 Sitzungen à 90 Minuten – Einstieg in die Veränderungsarbeit
1.150 € (Co-Therapie mit 2 Therapeuten: 1.725 €) → 1 Sitzung kostenfrei
8 Sitzungen à 90 Minuten – Nachhaltiger Veränderungsprozess
1.495 € (Co-Therapie mit 2 Therapeuten: 2.242,50 €) → 1,5 Sitzungen kostenfrei
10 Sitzungen à 90 Minuten – Vertiefung, Integration und Rückfallprophylaxe
1.840 € (Co-Therapie mit 2 Therapeuten: 2.760 €) → 2 Sitzungen kostenfrei
Paarseminare und Vorträge
Preise auf Anfrage
Sexualtherapie für Einzelpersonen
Einzelsitzung (50 Min): 150 €
Therapiepakete Einzeltherapie
6 Sitzungen à 50 Minuten - Einstieg in die Veränderungsarbeit
750 € → 1 Sitzung kostenfrei
8 Sitzungen à 50 Minuten - Nachhaltiger Veränderungsprozess
975 € → 1,5 Sitzungen kostenfrei
10 Sitzungen à 50 Minuten - Vertiefung, Integration und Rückfallprophylaxe
1200 € → 2 Sitzungen kostenfrei
Sexuelle Achtsamkeit
Onlinekurs: 99 €
Gruppentherapie (8 Gruppensitzungen inkl. Anamnesegespräch und Onlinekurs): 199 €
Therapiepakete Einzeltherapie (8 Einzelsitzungen inkl. Anamnesegespräch und Onlinekurs)
6 Sitzungen à 50 Minuten - Kompaktes Begleitprogramm für Menschen mit bestehender Achtsamkeitspraxis
750 € → 1 Sitzung kostenfrei
8 Sitzungen à 50 Minuten - Strukturiertes Kernprogramm „Sexuelle Achtsamkeit“ nach wissenschaftlich fundiertem Standard
975 € → 1,5 Sitzungen kostenfrei
10 Sitzungen à 50 Minuten - Erweitert durch vertiefte Diagnostik und zusätzlichem Raum für individuelle Fragestellungen
1200 € → 2 Sitzungen kostenfrei
Kostenübernahme durch Zusatzversicherungen
Viele Menschen suchen derzeit vergeblich nach einem Therapieplatz bei approbierten Psychotherapeut:innen, deren Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. In solchen Fällen kann eine Behandlung bei Heilpraktiker:innen für Psychotherapie eine sehr gute Alternative sein. Diese Leistungen werden privat in Rechnung gestellt, ermöglichen jedoch häufig einen schnelleren Zugang zu psychotherapeutischer Unterstützung.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch eine private Heilpraktiker-Zusatzversicherung möglich ist, hängt ausschließlich von den Bedingungen Ihres individuellen Versicherungsvertrags ab. Viele Tarife erstatten einen prozentualen Anteil der Kosten (häufig z. B. 70–80 %), meist bis zu einer jährlichen Höchstgrenze. Ein verbleibender Eigenanteil ist in der Regel selbst zu tragen.
Bitte beachten Sie:
In vielen Tarifen gilt eine Wartezeit (z. B. drei Monate).
Beim Vertragsabschluss werden üblicherweise Gesundheitsfragen gestellt; eine Erstattung ist häufig nur möglich, wenn zuvor keine Psychotherapie in Anspruch genommen wurde.
Die genauen Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif erheblich.
Die hier genannten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Versicherungsberatung. Bitte prüfen Sie die Vertragsbedingungen Ihrer Versicherung sorgfältig.
¹Stand: Januar 2026
Die hier aufgeführten Honorare geben den aktuellen Stand wieder. Anpassungen können erfolgen. Maßgeblich ist jeweils das zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarte Honorar.